Zahlarten

GOOD BOY! Bekleidung bestellen und mit Rechnung bezahlen.

Der Kauf von Bekleidung im Internet basiert auf Vertrauen. Daher bietet GOOD BOY! seinen Kunden einen besonderen Service. Bestellen Sie ganz einfach ihre Lieblingsstücke auf Rechnung* und bezahlen erst bei Gefallen der Ware.

Als alternative Zahlungsarten bieten wir Ihnen das Zahlen per PayPal oder den Kauf per Vorkasse.

* Positive Bonitätsprüfung durch unseren Partner CEG Creditreform Consumer GmbH vorausgesetzt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen € 6,90. Die Rücksendekosten der ersten Rücksendung sind für Sie kostenfrei.
Außerhalb Deutschlands betragen die Versandkosten € 12,90 (europäisches Ausland) und € 14,90 (Schweiz) für das Paket. Portokosten für Rücksendungen außerhalb Deutschlands tragen wir nicht.

Für weitere Fragen wenden Sie sich sehr gerne an das GOOD BOY! Team unter Telefon: 0 41 71 / 607 09 40

4.2 Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten ohne Abzug sofort per Vorkasse fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln, betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Ist der Kunde zugleich Unternehmer, behält sich die GOOD BOY! GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
Sollte der Kunde bei der Zahlungsweise Vorkasse den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen, kommt der Kunde in Zahlungsverzug, aus welchem sich zusätzliche Kosten für den Kunden ergeben können. Ob und in welcher Höhe liegt im Ermessen von der GOOD BOY! GmbH.
Bei einem Zahlungsverzug verliert der Kunde seinen Anspruch auf Vertragserfüllung. GOOD BOY! GmbH hat im Falle des Zahlungsverzugs das Recht die Ware zwischenzeitlich anderweitig zu veräußern, statt der gekauften Ware eine vergleichbare Ware dem Kunden zu liefern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ebenso verlängern sich ggf. die ursprünglichen Lieferzeiten erheblich.

Für eine Vertragsauflösung, welche auf einem vorzeitigen (vor Lieferung der Ware) Widerrufswunsches des Kunden basiert, ist in jedem Fall die Zustimmung von GOOD BOY! GmbH erforderlich. Diese Vertragsauflösung ist mit einer Bearbeitungsgebühr von min. 10 Euro - bis max. 20 Euro, des/der Produktpreise/s des Auftrags zu Lasten des Kunden verbunden. Dem Kunden steht es frei innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzuweisen, das der entstandene Schaden nicht der erhobenen Bearbeitungsgebühr entspricht bzw. nicht entstanden ist.

5. Zustellung / Annahmeverzug

Sollte eine Anlieferung nicht möglich sein und diese aufgrund eines Annahmeverzugs, der Abwesenheit, nicht Erreichbarkeit des Kunden beruhen. Werden dem Kunden von GOOD BOY! GmbH entsprechende Bearbeitungsgebühren, Umfang und Höhe wird individuell von GOOD BOY! GmbH bestimmt, berechnet. Um dieses nach Möglichkeit zu vermeiden, berechtigt der Kunde GOOD BOY! GmbH dazu die Ware bei einem Nachbarn abzugeben. GOOD BOY! GmbH hat das Recht Ware die nicht zugestellt werden konnte, bzw. aus welchen Gründen auch immer zu GOOD BOY! GmbH zurück kommt, anderweitig zu veräußern, im Falle einer erneuten Zustellung statt der gekauften Ware, eine vergleichbare Ware zu liefern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Was in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ebenso verlängern sich ggf. die ursprünglichen Lieferzeiten erheblich. Im Falle des Annahmeverzugs verliert der Kunden seinen Anspruch auf Erfüllung.

6. Gefahrübergang

Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Hauptsitz von der GOOD BOY! GmbH. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

7. Eigentumsvorbehalt

GOOD BOY! GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die GOOD BOY! GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch die GOOD BOY! GmbH ist ein Rücktritt vom Vertrag. GOOD BOY! GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die GOOD BOY! GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die GOOD BOY! GmbH Klage gemäß 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, GOOD BOY! GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den GOOD BOY! GmbH entstandenen Ausfall. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde GOOD BOY! GmbH unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt GOOD BOY! GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von GOOD BOY! GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von GOOD BOY! GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. GOOD BOY! GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenz-Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Ist aber dies der Fall, so kann GOOD BOY! GmbH verlangen, dass der Kunde GOOD BOY! GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für GOOD BOY! GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, GOOD BOY! GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet und/oder vermischt, so erwirbt GOOD BOY! GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten und/oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung und/oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung und/oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung und/oder Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde GOOD BOY! GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für GOOD BOY! GmbH.

Der Kunde tritt GOOD BOY! GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von GOOD BOY! GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück o.ä. gegen einen Dritten erwachsen. GOOD BOY! GmbH verpflichtet sich, die GOOD BOY! GmbH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von GOOD BOY! GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt GOOD BOY! GmbH.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsfrist / Verjährung

Die Gewährleistungsfrist für Warenmängel beträgt, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Kunden, die gewerblich handelnde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit der Mangel nicht bei der bei Warenempfang gebotenen sofortigen Untersuchung der Ware aufgefallen wäre. In letzterem Fall ist 8.1 (letzter Absatz) zu beachten. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

8.2 Gewährleistungsrechte

Verweigert der Hersteller die Nacherfüllung, bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang, beseitigt GOOD BOY! GmbH den Mangel (Reparatur) oder liefert eine mangelfreie Sache (Nacherfüllung). GOOD BOY! GmbH kann die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert GOOD BOY! GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann GOOD BOY! GmbH vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Erhält der Kunde von GOOD BOY! GmbH eine mangelhafte Montageanleitung, ist GOOD BOY! GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht. GOOD BOY! GmbH gibt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Möglicherweise erhält der Kunde allerdings Garantien von dem Warenhersteller. Letztere bleiben dem Kunden unbenommen.

In jedem Fall erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat bzw. die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlungen entstehen. Bei Lieferung und Nachlieferung von Waren hat der Käufer die regelmäßig längeren Fristen der Hersteller bei Setzung einer eigenen Frist zu berücksichtigen; eine zu kurze Fristsetzung setzt eine angemessene Frist in Gang. Alle Waren werden nach Modell verkauft, ohne dass die Eigenschaften des Modells zugesichert werden. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, z.B. bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton vom Gewährleistungsanspruch unberührt.

9. Produkte / Waren

Alle von GOOD BOY! GmbH (z.B. in Auktionen bei ebay, im WebShop, Anzeigen in TV / Print) mit Fotos angebotenen Waren, verstehen sich ohne die auf den Fotos präsentierte Dekorationen (Zubehör), mit Ausnahme derer welche explizit in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt sind.

10. Haftungsbeschränkung (Vertrag)

GOOD BOY! GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der (gesetzlichen) Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit GOOD BOY! GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. GOOD BOY! GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Vertreter von GOOD BOY! GmbH oder ein Erfüllungsgehilfe schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Haftungsbeschränkung (Gesamt)

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB. Die vorgenannte Beschränkung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

12. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von GOOD BOY! GmbH zuständig ist. GOOD BOY! GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.

Stand: 01.08.2011 GOOD BOY! GmbH